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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich, Vertragsinhalte

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Lieferungen und Leistungen der Firma: Deckenbrocks Kleiner Kiepenkerl GmbH (im Folgenden „Kiepenkerl GmbH“ genannt) für die Restaurants „Deckenbrocks Kleiner Kiepenkerl“ – Spiekerhof 47, 48143 Münster und „Deckenbrocks Mimigernaford“ – Bült 23, 48143 Münster mit ihren Vertragspartnern (Veranstaltern). Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und Dritten berühren das Vertragsverhältnis zwischen der Kiepenkerl GmbH und dem Veranstalter nicht. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

Der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Catering, das Restaurant, andere Räume oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Der Vertrag kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder in Textform (z. B. per E-Mail) geschlossen werden.
Ist der Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wird der Kiepenkerl GmbH durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so können hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen die Kiepenkerl GmbH hergeleitet werden.

Die Kiepenkerl GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstalter wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass er für den Fall eines erweiterten Versicherungsschutzes hierfür Sorge zu tragen hat.

Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch das Mimigernaford im Voraus durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.

Zahlungsbedingungen

Alle Preise im kaufmännischen Verkehr verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer / im privaten Verkehr inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Angebote, die sich auf das Restaurant beziehen verstehen sich in jedem Fall inklusive MwSt. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar; der Rechnungszugang kann auch per Fax oder E-Mail erfolgen. Der Verzug tritt, ohne weitere In-Verzug-Setzung mit dem 11. Tage ab Zugang der Rechnung an, die Kiepenkerl GmbH ist berechtigt dann Zinsen in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Die Kiepenkerl GmbH ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei der Stellung einer Rechnung.

Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von der Kiepenkerl GmbH aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann die Kiepenkerl GmbH vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt durch die Kiepenkerl GmbH hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Tritt der Veranstalter früher als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die Kiepenkerl GmbH berechtigt 20 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Veranstalter zwischen der 12. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die Kiepenkerl GmbH berechtigt 35 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Umsatzes. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.

Änderungen der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit

Der Veranstalter ist verpflichtet, der Kiepenkerl GmbH die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 1 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum 23 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 10 % auf das vorgelegte Angebot.
Veränderungen 23 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Versäumnis der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass die Kiepenkerl GmbH die Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird. Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten der Kiepenkerl GmbH. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die Kiepenkerl GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist die Kiepenkerl GmbH berechtigt die Leistung zu verweigern.

No-Show-Gebühr bei Reservierungen

Für Reservierungen werden Sitzplätze entsprechend der vom Gast angegebenen und reservierten Personenzahl verbindlich freigehalten und für den vereinbarten Zeitraum eingeplant.

Erscheinen Gäste ohne vorherige Stornierung oder Reduzierung der reservierten Personenzahl nicht zum vereinbarten Termin oder wird die reservierte Personenzahl unterschritten, ist die Kiepenkerl GmbH berechtigt, für die nicht in Anspruch genommenen reservierten Plätze eine No-Show-Gebühr in Höhe von 25,00 € pro Platz zu berechnen.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der ursprünglich reservierten Personenzahl, für die Kapazitäten vorgehalten wurden.

Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter sieht davon ab, selbst Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld/Gabelgeld berechnet.

Technische Einrichtungen

Der Veranstalter stellt der Kiepenkerl GmbH bei Catering außer Haus die notwendigen technischen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung. Geschieht dies bis zu 6 Stunden vor der Veranstaltung nicht, ist die Kiepenkerl GmbH berechtigt, die notwendigen technischen Einrichtungen erstellen zu lassen. Der Veranstalter verpflichtet sich die in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich eines zusätzlichen Kostenanteils von 25% an die Kiepenkerl GmbH zu bezahlen. Stellt der Veranstalter keine technischen Einrichtungen zur Verfügung, ist die Kiepenkerl GmbH berechtigt die Veranstaltung bis zu ihrem Beginn abzusagen, der Veranstalter verpflichtet sich in diesem Fall 70 % des Speise- und Getränkeumsatzes (gemäß der oben erwähnten Speisenumsatzformel) zu bezahlen. Der Veranstalter stellt die Kiepenkerl GmbH von Ansprüchen Dritter frei insoweit die Kiepenkerl GmbH nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Der Veranstalter ist verpflichtet der Kiepenkerl GmbH schriftlich auf Gefahren erhöhende Momente (auch bezüglich der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten) hinzuweisen.

Verlust oder Beschädigung

Seitens des Veranstalters, seiner Beauftragten und seiner Gäste eingebrachter Sachen trägt der Veranstalter selbst Sorge. Verlust oder Schäden, die von der Kiepenkerl GmbH verursacht wurden, werden auf Nachweis im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeglichen. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen gegenüber der Kiepenkerl GmbH nicht. Davon ausgeschlossen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Einbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Ausstattungsteilen muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Veranstalter der Kiepenkerl GmbH bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, die Kiepenkerl GmbH berechtigt, den Vertrag zu kündigen und 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Soll seitens der Kiepenkerl GmbH eine notwendige Genehmigung eingeholt werden, zahlt der Veranstalter hierfür pauschal € 50,00 zuzüglich der Gebühren.

Nichtidentität zwischen Veranstalter und Auftraggeber

Alleiniger Vertragspartner der Kiepenkerl GmbH ist der Veranstalter. Kiepenkerl GmbH trifft keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, dies obliegt dem Veranstalter. Die Kiepenkerl GmbH ist berechtigt bis zum Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Veranstalter nicht eine solche Erklärung abgibt. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag ist die Kiepenkerl GmbH berechtigt 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen lediglich aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort, Zahlungsort ist der Sitz von der Kiepenkerl GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz in Münster. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.